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Selbsthilfeförderung der Krankenkassen

Selbsthilfeförderung der Krankenkassen

 

Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich können bei den gesetzlichen Krankenkassen eine finanzielle Unterstützung beantragen. Grundlage dieser Förderung ist der jetzige § 20h (ehemals § 20c)  im Sozialgesetzbuch V sowie die Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe.

 

Diese Grundsätze sind in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfe entstanden. Mit der Neufassung soll die Selbsthilfeförderung in Deutschland transparenter werden, um die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Selbsthilfegruppen und -einrichtungen sowie den Krankenkassen weiter zu stärken.

 

Bei der Selbsthilfeförderung wird zwischen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) und der krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung) unterschieden.

 

Gegenstand der Pauschalförderung sind im weitesten Sinne die laufenden Kosten der Gruppenarbeit. Die Kassen fördern diese Kosten gemeinsam und stimmen sich diesbezüglich ab. Selbsthilfegruppen stellen für die pauschale Förderung einen Förderantrag bis zum 31. März des jeweiligen Jahres an die federführende regional zuständige Krankenkasse. In Krefeld ist dies zurzeit die

 

AOK Rheinland/Hamburg

Andrea Brüls

Oberstr. 33, 41460 Neuss

Tel.: 02131 / 293-31584

E-Mail: andrea.bruels@rh.aok.de

 


Die Projektförderung bezieht sich auf einzelne inhaltlich abgegrenzte Aktionen. Anträge hierfür sollten möglichst zu Beginn des Kalenderjahres gestellt werden – grundsätzlich ist die Antragstellung jedoch jederzeit möglich. Diese Projektförderung ist wie bisher grundsätzlich individuell bei den einzelnen Krankenkassen vor Ort zu beantragen.

 

Wichtig: Die Ersatzkassen Barmer, HEK, KKH, die Techniker Krankenkasse, einige Betriebskrankenkassen (u. a. BKK RWE und BKK Pronova) sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)  haben sich entschieden ihre Projektfördermittel komplett der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung zur Verfügung zu stellen.

Bei diesen Krankenkassen bitte keinen Projektantrag stellen!!

 

Hier die Adressen der Krankenkassen, die Projekte fördern:

 

AOK Rheinland/Hamburg

Andrea Brüls

Oberstr. 33, 41460 Neuss

Tel.: 02131 / 293-31584

E-Mail: andrea.bruels@rh.aok.de

 

BKK ARGE NRW (BAN)

c/o VIACTIV Krankenkasse

z. Hd. Herrn Dirk Ebertz

Willy-Brandt-Platz 3    46045 Oberhausen

Tel.: 0208 / 88046-1077

 

Knappschaft

Susanne Ricking

Knappschaftstr. 1, 47441 Moers

Tel.: 02841 / 103-140    Mail: susanne.ricking@kbs.de

 

 

 

Antragsformulare für beide Arten der Selbsthilfeförderung und weitere Informationen dazu, was und wie gefördert wird sowie zu den Grundlagen der Selbsthilfeförderung finden Sie auf der Internetseite www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de.

 

In den Antragsformularen sind auch Vordrucke für Verwendungsnachweise enthalten. Bitte verwenden Sie immer den für das entsprechende Förderjahr vorgesehenen Vordruck

Bei der Pauschalförderung kann der Verwendungsnachweis für das vergangene Förderjahr mit dem neuen Antrag an die aktuell federführende Krankenkasse geschickt werden. Bei der Projektförderung wird er an die jeweils fördernde Krankenkasse geschickt. Belege bitte nicht mitschicken, aber sechs Jahre aufbewahren.

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an uns, wir beraten Sie gern:

Selbsthilfe-Kontaktstelle Krefeld

Tel.: 02151 / 961 90 25

E-Mail: selbsthilfe-krefeld@paritaet-nrw.org

 

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